Die GK entscheidet vier Mal im Jahr über Förderanträge. Die Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der jeweils nächsten Sitzung der GK eingereicht werden. Die Sitzungstermine entnehmen Sie bitte dem Kalender auf www.zgd-hamburg.de. Bitte reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen gesammelt in einer pdf-Datei per Mail ein: zgd@uni-hamburg.de
Projekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 600 € gelten als Kleinstprojekte. In diesem Fall ist eine Einreichung jederzeit möglich und die Bewilligung kann im sog. Fast-Track-Verfahren durch den „Ausschuss Projektförderung“ erfolgen. Der Ausschuss informiert die GK bei der nächsten Sitzung über bewilligte oder abgelehnte Anträge.
Füllen Sie zur Antragstellung bitte das Formblatt „Antrag auf Projektförderung durch die Gemeinsame Kommission Gender und Diversity der Hamburger Hochschulen“ aus. Der Antrag soll drei Seiten nicht überschreiten und zusätzlich einen Projektplan sowie einen Finanzplan enthalten. Die Anträge können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Die geförderten Projekte verpflichten sich, der GK einen Abschlussbericht zukommen zu lassen.