Antragstellung
Das Zentrum Gender & Diversity verfügt über moderate Sachmittel zur Förderung von Gender und Diversity in Studium, Lehre, Forschung und Transfer, die durch die Gemeinsame Kommission vergeben werden.
Ziele der Förderung
Die Gemeinsame Kommission (GK) und das ZGD sind gemeinsame Einrichtungen der Hamburger Hochschulen. Ziele und Aufgaben der GK und des ZGD sind es, die zahlreichen Aktivitäten in den Bereichen Gender, Diversity, kulturelle Vielfalt und Queer Studies sowie Frauen- und Geschlechterforschung inhaltlich zu stärken, sichtbar zu machen und zu vernetzen. Die Fördermittel des ZGD werden durch die GK an Projekte/Vorhaben zur Förderung folgender strategischer Ziele verwendet:
- Studium und Lehre
- Forschungskooperationen und Nachwuchsförderung
- Wissenstransfer und
- Kooperationen zwischen den Hamburger Hochschulen und überregionale Vernetzung
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projektvorhaben, die eine oder mehrere der oben genannten Zielsetzungen adressieren. Förderfähige Maßnahmen sind u.a.:
- Lehr-Lern-Projekte, ggf. auch empirische studentische Arbeiten (auch außer-curricular)
- Vorträge, Vortragsreihen, Workshops, Exkursionen oder andere Veranstaltungsformate (Performances, Ausstellungen, Lesungen etc.)
- Publikationen
- Vorarbeiten zu Forschungsprojekten
Antragsberechtigte
Grundsätzlich antragsberechtigt sind:
- Studierende der beteiligten Hamburger Hochschulen
- Lehrende (darunter auch Lehrbeauftragte) der beteiligten Hamburger Hochschulen
- Mitarbeitende der beteiligten Hamburger Hochschulen
Kooperationen mit außerhochschulischen Akteur*innen / Institutionen sind grundsätzlich möglich.
Die Gemeinsame Kommission möchte verstärkt Studierende und den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. Angehörige dieser Mitgliedsgruppen werden daher besonders zur Antragstellung aufgefordert.
Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die Projekte werden anhand folgender Kriterien bewertet und gerankt:
- Relevanz für Gender & Diversity, Berücksichtigung intersektionaler Verschränkungen
- Nachhaltigkeit bzw. Praxisrelevanz, Öffentlichkeit/Transfer
- Kooperation (bspw. hochschulübergreifend oder außerhochschulische Partner*in) & Partizipation
- Innovation
- Mitgliedsgruppe: Antragstellung durch Studierende / Nachwuchswissenschaftler*innen oder andere Angehörige einer Hochschule
Der ständige Ausschuss „Projektförderung“ der Gemeinsamen Kommission führt die Bewertung der Anträge durch und legt der GK eine Entscheidungsempfehlung vor. Die Förderentscheidung fällt die GK.
Antragstellung und Fristen
Die GK entscheidet vier Mal im Jahr über Förderanträge. Die Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der jeweils nächsten Sitzung der GK eingereicht werden. Die Sitzungstermine entnehmen Sie bitte dem Kalender auf www.zgd-hamburg.de. Bitte reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen gesammelt in einer pdf-Datei per Mail ein: zgd@uni-hamburg.de
Projekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 250 € gelten als Kleinstprojekte. Fast-Track-Anträge werden ein Mal im Semester entschieden. Die Frist zur Einreichung der Fast-Track-Anträge liegt jeweils zwischen den beiden Sitzungsterminen der Gemeinsamen Kommission in einem Semester. Bitte entnehmen Sie die jeweiligen Sitzungstermine und Fristen für die Fast-Anträge dem Veranstaltungskalender des ZGD.
Füllen Sie zur Antragstellung bitte das Formblatt „Antrag auf Projektförderung durch die Gemeinsame Kommission Gender und Diversity der Hamburger Hochschulen“ aus. Der Antrag soll drei Seiten nicht überschreiten und zusätzlich einen Projektplan sowie einen Finanzplan enthalten. Die Anträge können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Die geförderten Projekte verpflichten sich, der GK einen Abschlussbericht zukommen zu lassen.
Beratung
Rückfragen beantwortet gern Dr. Jasmina Crcic (jasmina.crcic@uni-hamburg.de).