Gemeinsame Kommission zeichnet Statement zur Wissenschaftsfreiheit

Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist im Grundgesetz, Artikel 5, fest verankert. Das Grundgesetz rahmt diese Freiheit zugleich mit einem Verweis auf die Verfassung. Seit Beginn des Jahres wurde verschiedentlich über die Wissenschaftsfreiheit diskutiert. Die Gemeinsame Kommission und das ZGD haben sich mit der Debatte befasst und zeichnen nun ein öffentliches Statement zur Wissenschaftsfreiheit, welches ein kritisch-reflexives Wissenschaftsverständnis ausdrückt und die Analyse von Machtgefügen in der Wissensproduktion als Bedingung der Wissenschaftsfreiheit mit einschließt. Wissenschaftsfreiheit ist in diesem Sinne gekoppelt an Freiheit von Diskriminierung, Ausschluss und Prekarisierung. Das Statement kann hier nachgelesen werden.